Unser Angebot

Unser Angebot und unsere Arbeit sind konsequent am konkreten Bedarf des Kindes ausgerichtet. Wir arbeiten systemisch und setzen Methoden der Netzwerkaktivierung ein.

Vor Beginn jeder Hilfe findet eine ausführliche Auftragsklärung statt. Gemeinsam mit dem Auftrag gebenden ASD, dem Klienten und uns, werden die Ziele und Inhalte der Hilfe besprochen und vereinbart. Je nach Bedarf und Fragestellung kombinieren wir Beratungsmodule  zu einem Angebot, das genau zu den Bedarfen der Familie und der Situation passt. 

 

Unsere Angebote bieten wir im Rahmen folgender Leistungen an:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH),
  • Elternberatung,
  • Begleitete Elternkontakte,
  • Aufsuchende Familientherapie (AFT),
  • Erziehungsbeistand,
  • Netzwerkerkundung.

Die Leistungen können entweder im Rahmen von §§ 30 und 31 SGB VIII, als Annexleistung zu § 33 SGB VIII oder als Einzelvereinbarung verfügt werden.

> Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) bieten wir Eltern oder Pflegeeltern die Begleitung bei familiären Situationen an, in denen es um Fragen des Verbleibs eines Kindes in der Familie, eine Perspektivklärung für den zukünftigen Lebensort des Kindes oder um die Rückführung eines Kindes in seine Herkunfstfamilie geht.

 

Ziele und Themen, die hier gemeinsam bearbeitet werden können, sind zum Beispiel:

  • Empowerment, Stärkung der Erziehungsfähigkeit, Aktivierung von Ressourcen,
  • Aktivierung des sozialen Netzwerks zur Unterstützung des Familiensystems,
  • Bearbeitung von konkreten Konflikten und Krisen,
  • Integration des (Pflege-)Kindes in die Familie, Stabilisierung des Familiensystems,
  • Gestaltung von Übergängen zwischen zwei Lebensorten.

Für die Klärung von Perspektiven hinsichtlich des zukünftigen Lebensortes und für die Rückführungsbegleitung arbeiten wir nach dem Konzept "Systemische Perspektivklärung und Rückführungsbegleitung".

> Elternberatung

Elternberatung kann in Familien in sehr unterschiedlichen Situationen unterstützend sein. PFIFF berät Eltern und Pflegeeltern bei allen Fragen und schwierigen Situationen, die beim Übergang eines Kindes an einen neuen Lebensort (Bereitschafts- oder Vollzeitpflegefamilie, Lebensgemeinschaft oder stationäre Einrichtung) entstehen.

Die Unterbringung eines Kindes an einem anderen Lebensort, ob auf Zeit oder auf Dauer, ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Eltern bleiben kinderlos zurück, die Kinder werden von ihren vertrauten Menschen, Abläufen und Strukturen getrennt und die Pflegefamilie steht vor der Aufgabe, dem Kind ein sicheres und gutes Ankommen an seinem neuen Lebensort zu ermöglichen.

 

Das Angebot einer Elternberatung für die Herkunftsfamilie hat in erster Linie das Ziel, die Situation des Kindes an seinem neuen Lebensort zu stabilisieren und die Eltern darin zu unterstützen, einen förderlichen Umgang mit ihrer veränderten Lebenssituation zu finden.  

 

Elternberatung für Pflegefamilien bieten wir vor allem bei besonders herausfordernden Konflikten, Krisen und Erziehungsfragen in einer Pflegefamilie an. Zusätzlich zur Pflegefamilienberatung kann eine zusätzliche Unterstützung zum Beispiel bei folgenden „typischen“ Themen notwendig sein:

  • Traumafolgestörungen,
  • Loyalitätskonflikte Eltern – Pflegeeltern,
  • Übergang in die Selbstständigkeit (Care Leaver),
  • Abbruch und Übergang in eine stationäre Einrichtung.

> Begleitete Elternkontakte

Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, ein Treffen zwischen Eltern und einem Kind, das befristet oder auf Dauer in einer Pflegefamilie lebt, durch eine Fachkraft begleiten zu lassen. Wesentlich ist aber immer, die Kontakte so zu gestalten, dass das Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt steht. PFIFF hat sich darauf spezialisiert, entlang der jeweiligen Bedarfe des Kindes und der jeweiligen Möglichkeiten der Eltern sowie Pflegeeltern spezifische Angebote für die Begleitung von sogenannten Elternkontakten bereitzustellen. Für jede Familiensituation wird ein individuelles Setting entwickelt.

 

Grundsätzlich bieten wir begleitete Elternkontakte im Rahmen von Vollzeitpflege und als Hilfe zur Erziehung bei befristeter Unterbringung und einer ungeklärten Perspektive für den zukünftigen Lebensort des Kindes an.

 

Begleitete Elternkontakte in der Vollzeitpflege, bei denen die Koordination und unterstützende Begleitung im Vordergrund steht und die das Ziel haben, die Situation des Kindes in der Pflegefamilie zu stärken, werden in der Regel durch die Pflegestellenberatung der Pflegefamilie durchgeführt. Dies kann als Annexleistung zu einer Verfügung nach § 33 SGB VIII oder als Einzelfallverfügung erfolgen. Problematische Konstellationen, die eine stärkere Unterstützung der Eltern durch eine zusätzliche Fachkraft aus dem ambulanten Bereich erfordern, sind über die Verfügung von Fachleistungsstunden möglich.

 

Begleitete Elternkontakte bei befristeter Unterbringung und einer ungeklärten Perspektive werden mit sehr unterschiedlichen Fragestellungen und Aufträgen durchgeführt. Neben der Unterstützung einer guten Gestaltung des Kontakts und der bestehenden Bindung zwischen Eltern und Kind während der befristeten Unterbringung stehen meist Klärungs- und Entwicklungsfragen der Eltern im Fokus. Im Rahmen der Perspektivklärung für den zukünftigen Lebensort des Kindes können begleitete Elternkontakte zusammen mit einer Elternberatung durchgeführt werden. Diese werden über Fachleistungsstunden verfügt.

 

PFIFF verfügt für die Kontakte zwischen Eltern und Kindern über kindgerechte Spielzimmer, die entsprechend des Alters der Kinder ausgestattet werden. Die Kontakte werden aber auch an anderen Orten begleitet.

 

> Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Die Aufsuchende Familientherapie (AFT) ist besonders geeignet in unklaren Familiensituationen bei drohender oder bereits erfolgter Herausnahme des Kindes. 

 

Der Auftrag einer AFT fokussiert sich zum einen auf die Sicherung des Kindeswohls innerhalb der Familie durch eine klare Ausrichtung auf die Bindungsqualitäten, und zum anderen darauf, das familiäre Gefüge in die Lage zu versetzen, eigene Ressourcen zu erkennen und zu mobilisieren, um Krisen zu bewältigen und die eigene Erziehungsfähigkeit zu stärken. Ziel ist es, eine dauerhafte Fremdplatzierung des Kindes zu vermeiden.

 

In der Begleitung von Pflegefamilien kann eine AFT hilfreich sein, wenn kurzfristige Interventionen nicht mehr ausreichen. Hier geht es insbesondere um folgende Fragestellungen:
  • bei Krisen in der Familie, z.B. ausgelöst durch die Pubertät und Identitätsfindung des Pflegekindes,
  • falls eine Trennung erwogen wird, zur Klärung, welcher Lebensort für das Kind/den Jugendlichen am besten geeignet ist,
  • im Prozess der Verselbstständigung des Pflegekindes (Care Leaver).

PFIFF bietet die AFT sowohl als Einzelmaßnahme, als auch in Kombination mit der gleichzeitigen Unterbringung des Kindes in einer Zeitlich befristeten Vollzeitpflege an.

> Erziehungsbeistand

Der Erziehungsbeistand ist ein Angebot, das für ältere Kinder und Jugendliche im Sinne des Wortes Beistand leisten soll, um typische „Entwicklungs- und Übergangsprobleme“ zu lösen. Insbesondere für Kinder, die in Pflegefamilien aufwachsen und die bereits Beziehungs- und Bindungsabbrüche erlebt haben, kann es eine große Entlastung sein, durch eine vertraute Person außerhalb des familiären Umfelds der Herkunfts- und der Pflegefamilie Unterstützung zu bekommen. Im Rahmen der Beratungsgespräche werden Lösungsideen gemeinsam entwickelt und die Ressourcen des sozialen Netzwerkes mit einbezogen.

 

Typische Themen für einen Erziehungsbeistand sind:

  • Übergang von der Herkunftsfamilie in eine Pflegefamilie bzw. von der Pflegefamilie zurück in die Herkunftsfamilie,
  • Übergang von der Pflegefamilie in eine Wohngruppe oder stationäre Einrichtung,
  • Übergang in die Selbstständigkeit (Care Leaver),
  • Bewältigung von Krisen und Identitätsfragen.

> Netzwerkerkundung

Kinder und Jugendliche können oder wollen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr an ihrem aktuellen Lebensort bleiben – dies kann die eigene Familie sein, die Pflegefamilie oder aber auch die stationäre Einrichtung. Im Rahmen einer Netzwerkerkundung wird recherchiert, welche Menschen und Institutionen im nahen Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen unterstützend und hilfreich sein können: entweder um Maßnahmen zu ergreifen, so dass das Kind/der Jugendliche an seinem aktuellen Lebensort bleiben kann, oder um einen neuen Lebensort zu finden.

 

Die Arbeitsweise der Netzwerkerkundung setzt bei den Ressourcen der Familien an und unterstützt diese, ihre eigenen Lösungen zu finden. Sind sie innerhalb des (familiären) Netzwerks selbst entwickelt worden, haben sie eine höhere Akzeptanz, sind erfahrungsgemäß tragfähiger und wirken nachhaltiger als „verordnete“ Regelungen bzw. Absprachen.

 

Die Netzwerkerkundung besteht konzeptionell aus fünf Modulen, die je nach Fragestellung einzeln oder in passender Kombination verfügt werden können. Netzwerkerkundungen werden von erfahrenen Fachkräften von PFIFF durchgeführt, die auch als KoordinatorInnen für das Verfahren Familienrat ausgebildet sind.

>> Unsere nächsten 
Informationsveranstaltungen <<

-