Vollzeitpflege

Wenn ein Kind dauerhaft nicht in der eigenen Familie bleiben kann, vermittelt PFIFF es im Auftrag des zuständigen Jugendamtes in eine Vollzeitpflegestelle. Dies bedeutet, dass eine Pflegefamilie ein Kind unbefristet bei sich aufnimmt und zu seinem neuen Lebensmittelpunkt wird. Hier soll es die Chance haben, sich altersgemäß und gesund zu entwickeln.

Die Vollzeitpflege ist eine besondere Aufgabe, denn die Kinder haben oftmals eine ganze Reihe von schwierigen Erfahrungen gemacht: Sie haben Mangel erlebt, wenig oder keine Zuwendung erfahren oder waren möglicherweise Gewalt ausgesetzt. Als Pflegeeltern brauchen Sie viel Geduld und Einfühlungsvermögen, um das Vertrauen des Kindes zu gewinnen. Ihr Pflegekind benötigt Stabilität und eine verlässliche Beziehung.

Die Herkunft akzeptieren
Auch wenn die Eltern ihre Kinder nicht ausreichend versorgen konnten, sind und bleiben sie ein wichtiger Teil ihres Lebens. In der Herkunftsfamilie hat Ihr Pflegekind seine Wurzeln, und so gehört es zu den Anforderungen an die Pflegefamilie, gut mit den Eltern zusammenzuarbeiten. Dazu gehören üblicherweise auch regelmäßige Kontakte zwischen den Eltern und dem Pflegekind.

> Pflegefamilie werden

Es ist eine schöne Aufgabe, einem Pflegekind eine neue Perspektive zu bieten und ihm die Fürsorge und Zuneigung zu geben, die es für eine gesunde Entwicklung braucht. Sie müssen dafür keine pädagogische Ausbildung mitbringen. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein sollten:

  • Alle Familienmitglieder sind mit der Aufnahme des Kindes einverstanden und ziehen mit.
  • Sie haben ausreichend Zeit für das Kind.
  • Sie haben Geduld und können sich auch über kleine Fortschritte in der Entwicklung freuen.
  • Sie bleiben dran, auch wenn es phasenweise schwierig wird.
  • Sie akzeptieren die Biographie des Kindes und können damit umgehen, dass die Herkunftsfamilie zu seinem Leben gehört - auch wenn Ihnen deren Lebensführung und Verhalten möglicherweise fremd sind.
  • Sie sind offen und fähig zur Selbstreflexion.
  • Sie sind bereit, zum Wohle des Kindes mit dem Pflegekinderdienst, dem Jugendamt und einem Vormund zusammenzuarbeiten.

Die Stadt Hamburg hat zum Schutz der Kinder zudem formale Voraussetzungen festgelegt, die auf dieser Seite für Sie zusammengefasst sind.


Wenn Sie sich als Pflegeperson bewerben möchten, werden Sie selbstverständlich auf diese Aufgabe vorbereitet. Die einzelnen Schritte haben wir hier für Sie zusammengestellt.

> Pflegefamilie sein

Für das Kind ist die Aufnahme in eine Pflegefamilie eine extreme Herausforderung und Veränderung im Leben. Daher planen wir eine sogenannte Anbahnungsphase ein, in der Sie und das Kind sich behutsam kennenlernen und annähern. Die Anbahnungsphase ist unterschiedlich lang, bevor das Kind aus einer Einrichtung, einem Krankenhaus, einer Bereitschaftspflegefamilie oder aber direkt aus der Herkunftsfamilie zu Ihnen zieht.

 

Ein Teil der Familie
Der Eingewöhnungsprozess verläuft bei jedem Kind und jeder Familie anders. Es hilft Ihrem Pflegekind sehr, wenn Sie geduldig sind und sich mit ihm auch über kleine Fortschritte freuen können. Denken Sie daran, dass Ihr neues Familienmitglied Zeit braucht, um Vertrauen aufzubauen. In der Eingewöhnungsphase und im weiteren Verlauf stehen Ihnen unsere Fachkräfte eng zur Seite. Hierzu gehören auch regelmäßige Hausbesuche.


Im Laufe der Zeit wird Ihr Pflegekind zu einem Teil Ihrer Familie. Im Alltag werden Sie viele schöne Momente des Zusammenlebens haben, wie in jeder anderen Familie werden Ihnen aber auch Herausforderungen begegnen. Jedes Kind ist einzigartig, und niemand kann im Vorhinein abschätzen, in welche Richtung sich Ihr Pflegekind entwickeln wird. Grundsätzlich ist es wichtig, geduldig und kooperativ zu sein - und bei besonderen Herausforderungen unterstützen wir Sie mit unserer Pflegeelternberatung.

> Häufige Fragen

Welche Familienformen können ein Pflegekind aufnehmen?
Es ist nicht entscheidend, ob Sie alleine leben, ein lesbisches/schwules Paar, Transgender oder eine "klassische Familie" sind. Auch eine Migrationsgeschichte spielt für die Eignung als Pflegefamilie keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie verantwortungsvoll und zuverlässig auf die Bedürfnisse eines Kindes eingehen können, das Ihnen anvertraut wird.

Wie alt dürfen Pflegeeltern sein?
Der Altersunterschied zwischen dem Pflegekind und seinen Pflegeeltern soll 50 Jahre nicht übersteigen. Abweichungen sind im Einzelfall möglich. Ein Lebenspartner soll mindestens 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein.

Wie funktioniert es mit unseren eigenen Kindern?
Es ist wichtig, dass alle Familienmitglieder mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sind, also auch die Kinder. Ein Pflegekind braucht vor allem zu Beginn viel Aufmerksamkeit. Deshalb soll es in der Regel das jüngste Kind in der Familie sein.

Wie lange dauert es, eine Pflegefamilie zu werden?
Ein Pflegekind zu begleiten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb ist eine gute Vorbereitung wichtig. In der Regel vergehen zwischen dem ersten Informationsabend und der Aufnahme des Kindes sechs bis neun Monate.

Bleibt das Kind für immer?
Das hängt entscheidend davon ab, ob die Herkunftseltern eines Tages wieder in der Lage sind, ihr Kind angemessen zu versorgen und es wieder bei sich aufzunehmen. Dies wird im Einzelfall geprüft.

 

Muss das Kind ein eigenes Zimmer haben?
Ein eigenes Zimmer ist Voraussetzung. Ausnahmen sind bei Säuglingen denkbar. In jedem Fall soll aber genug Platz für das Kind vorhanden sein, wie etwa durch eine eigene Spielecke.

 

Was ändert sich für uns bei Aufnahme eines Pflegekindes?
Die Aufnahme des Pflegekindes wird Ihren Alltag verändern. Stellen Sie sich darauf ein, dass das Kind gerade zu Beginn viel Aufmerksamkeit und Zuwendung benötigt und Sie viel Zeit brauchen.

 

Können wir unsere Berufe weiter ausüben?
Eine Berufstätigkeit der Hauptbetreuungsperson ist möglich, sollte sich aber nach den Bedürfnissen des Kindes richten.

 

Dürfen wir mit unserem Pflegekind verreisen?
Nach Absprache mit den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten und unseren Fachkräften können Sie Ihr Pflegekind mit in den Urlaub nehmen.

Welche Unterstützung bekommen wir?
Durch die Hamburger Pflegeelternschule werden Sie bestmöglich auf Ihre Aufgabe vorbereitet. Unsere Fachkräfte stehen Ihnen zur Seite, damit Sie den Alltag mit Ihrem Pflegekind gut bewältigen können. Zum Unterhalt des Kindes und für Ihr Engagement erhalten Sie ein Pflegegeld, dessen Höhe vom Alter des Kindes sowie vom Erziehungsaufwand abhängt.

Welche Entscheidungen dürfen wir als Pflegeeltern treffen?
Pflegeeltern sind befugt, über Angelegenheiten des Alltags zu entscheiden. Bei grundsätzlichen Fragen, etwa zur Gesundheit, der Schulwahl oder Religionszugehörigkeit, werden die Herkunftseltern eingebunden.

 

Hat das Kind regelmäßig Kontakt zu seiner Familie?
Die Herkunftsfamilie gehört zum Leben Ihres Pflegekindes. Deshalb sind die Umgangskontakte wichtig. Nur wenn das Kind sehr unter den Kontakten mit seiner Herkunftsfamilie leidet, kann es sein, dass diese Kontakte ausgesetzt oder ganz unterbunden werden. Das Wohlergehen des Kindes hat Vorrang.

Wie ist das Pflegekind versichert?
Das Pflegekind kann bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Des Weiteren sollte es bei Ihrer Familien-Haftpflichtversicherung als Familienmitglied gemeldet werden. Sobald es bei Ihnen lebt, sind Sie für alle Personen- und Sachschäden haftbar, die das Kind sich oder Dritten zufügt.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration hat für alle Pflegekinder, die von Hamburg Pflegegeld erhalten, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die nach den Bestimmungen des BGB Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern reguliert.

> Kontakt

Geschäftsstelle Telefonnummer 040.41 09 84-60 oder E-Mail

 

Ansprechperson für Vermittlungsanfragen

 

Josephine Bornhöft 
040.41 09 84-8112
0176.348 61974
E-Mail

 

>> Unsere nächsten Informationsveranstaltungen <<

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"Familie statt im Heim" - diesen ZDF-Beitrag über Sonderpflegemutter Kerstin Held können Sie hier aufrufen.

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Lesenswert: der Artikel, den Tanja Meyer-Hackenbruck über ihren Alltag als Pflegemutter der PFIFF-Sonderpflege geschrieben hat. Hier können Sie ihn aufrufen. Es handelt sich um die Langversion eines Beitrags, der in gekürzter Form im BLICKPUNKT PFLEGEKINDER 1-2022 erscheint.

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