Häufige Fragen

 

An dieser Stelle haben wir für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Pflegekinder zusammengestellt.

Besuchen Sie gern die Informationsabende des Bildungszentrums Hamburger Pflegefamilien und Patenschaften, um mehr zu erfahren.

> Wie wird ein Kind Pflegekind?

Ein Kind wird zu einem Pflegekind, wenn seine Eltern kurz- oder längerfristig nicht für es sorgen können. Bevor es in eine Pflegefamilie kommt, hat es häufig Mangelsituationen erlebt.

Diese Erfahrungen prägen die Kinder: Sie sind oftmals verunsichert, misstrauisch und haben große Ängste.

In der neuen Familie sollen sie Vertrautheit erleben, um Zutrauen zu sich und zum neuen Umfeld fassen zu können. Sie brauchen verlässliche Zuwendung von verständnisvollen, belastbaren Menschen. So haben sie Chancen, sich zu entwickeln, selbstständig und selbstbewusst zu werden.

> Wie lange bleiben die Kinder?

Es gibt sowohl Kinder, die bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie bleiben, als auch Kinder, die eine begrenzte Zeit dort leben.

In so genannter Bereitschaftspflege werden Kinder dann untergebracht, wenn noch nicht geklärt ist, ob sie zu ihren Eltern zurückkehren können oder für sie ein neuer Lebensmittelpunkt gesucht werden muss.

> Wer kann ein Kind aufnehmen?

Die Frage nach der Eignung von Pflegeeltern orientiert sich vor allem an dem ganz konkreten Bedarf des jeweiligen Kindes.

Daneben gibt es eine Liste von formalen Voraussetzungen:

  • Sie müssen an der Grundqualifizierung teilgenommen haben.
  • Sie dürfen finanziell nicht vom Pflegegeld abhängig sein.
  • Alle Haushaltsangehörigen ab 18 Jahren müssen ein polizeiliches Führungszeugnis, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und das Ergebnis eines Drogentests vorlegen.
  • Sie müssen über ausreichend Zeit und Wohnraum verfügen.

> Was passt am besten zu Ihnen?

Die zwei wichtigsten Formen der Pflege sind die Vollzeit- und die Bereitschaftspflege:

Vollzeitpflege brauchen Kinder, die für längere Zeit oder gar nicht mehr bei ihren Eltern leben können. In der Pflegefamilie finden sie ein neues soziales Umfeld, in dem sie sich ihrem Alter entsprechend entwickeln können. 

In Bereitschaftspflege werden Kinder untergebracht, wenn noch nicht geklärt ist, ob sie zu ihren Eltern zurückkehren können oder ob für sie ein neuer Lebensmittelpunkt gesucht werden muss. Die Unterbringung sollte nicht länger als sechs Monate dauern.

Erziehungsstellen sind eine Sonderform der Vollzeitpflege in Hamburg. Sie sollen auch solchen Kindern ein Familienleben ermöglichen, mit deren Erziehung andere Pflegestellen in der Regel überfordert wären (besondere Auffälligkeiten, Behinderungen, problematische Elternkontakte). Voraussetzung für die Anerkennung als Erziehungsstelle ist eine pädagogische oder psychologische Ausbildung und Berufserfahrung des Betreuenden.

> Was ändert sich für Sie?

Ein Kind mit einer schwierigen Vorgeschichte kann Ihre Familie ganz schön durcheinanderwirbeln.

Sie werden auch die Eltern kennenlernen, die ein Anrecht darauf haben, ihr Kind regelmäßig zu sehen.

Alle wichtigen Entscheidungen im Hinblick auf die Erziehung des Kindes sprechen Sie mit den Eltern und den Fachkräften des Pflegekinderdienstes ab, die Sie bei Ihrer Aufgabe bestmöglich unterstützen.

> Welche Rolle spielt die Herkunftsfamilie?

Auch wenn ein Kind auf Dauer in einer Pflegefamilie lebt, soll es regelmäßig Kontakt zu seinen Eltern haben, damit es seine Wurzeln kennt.

Diese Kontakte werden individuell vereinbart - je nach Bedarf des Kindes.

Für das Kind ist es sehr wichtig, dass Pflege- und Herkunftseltern möglichst gut zusammenarbeiten. Bei der Gestaltung des Besuchskontaktes unterstützt Sie Ihr Pflegekinderdienst.

> Wie werden Sie begleitet?

Zentraler Ansprechpartner ist der für Sie zuständige Pflegekinderdienst.

Auf Ihre Aufgabe als Pflegeeltern werden Sie intensiv durch das Bildungszentrum Hamburger Pflegefamilien und Patenschaften vorbereitet, das auch regelmäßig Fortbildungen anbietet. Auch das Beratungsangebot von Freunde der Kinder e.V. steht Ihnen zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es in Hamburg viele Pflegeelterngruppen und den Pflegeelternrat, wo Sie Rat und Hilfe bekommen. Die Kontaktdaten erfahren Sie bei Ihrem Pflegekinderdienst.

> Werden Sie auch finanziell unterstützt?

Für ein Pflegekind wird "Pflegegeld" gezahlt, wenn ihm und seiner Familie eine sogenannte "Hilfe zur Erziehung" in einer Pflegefamilie (§§ 27,33 SGB VIII) bewilligt wurde.

Das Pflegegeld ist Unterhalt für das Kind; es gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern, ist in seiner Höhe vom Einkommen der Pflegeeltern unabhängig und steuerfrei. Es soll den gesamten regelmäßigen Bedarf des Pflegekindes abdecken.

Die Bemessung des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes und der jeweiligen Pflegeform.

> Wie sind die Kinder versichert?

Grundsätzlich sind Pflegekinder über ihre Eltern versichert. Leben Pflegekinder auf Dauer bei einer Pflegefamilie, können sie beim Krankenversicherungsträger ihrer Pflegeeltern mitversichert werden.

Haftpflichtversicherung
Sobald das Pflegekind in der neuen Familie ist, sind die Pflegeeltern für alle Personen- und Sachschäden haftbar, die das Kind sich oder Dritten zufügt. Das Pflegekind sollte daher umgehend bei der Familien-Haftpflichtversicherung als Familienmitglied angemeldet werden.

Spezielle Haftpflichtversicherung
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat für alle Pflegekinder, die von Hamburg Pflegegeld erhalten, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die nach den Bestimmungen des BGB Schäden zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern reguliert.

 

 

Hier können Sie sich zu unseren Informationsveranstaltungen anmelden:

Informationsgespräch zur Verwandtenpflege

 

Informationsabend zur Bereitschaftspflege

 

Informationsabend zur Patenschaft

 

Informationsabende zur Vollzeitpflege

 

-